Anlagerichtlinien

Präambel

Das Stiftungsvermögen ist gemäß der Satzung sicher und Ertrag bringend anzulegen und in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert nominal zu erhalten.
Die Auswahl zu erwerbender Vermögensgegenstände hat sich nach der Sicherheit und Ertragskraft bzw. dem Nutzen für die Erfüllung des Stiftungszwecks zu richten.

Bei der Auswahl der Vermögensgegenstände soll die Stiftung neben dem Gesichtspunkt der Rendite auch Gesichtspunkte der ökologischen, sozialen und kulturellen Verträglichkeit mit dem Stiftungszweck berücksichtigen. In der Beurteilung ist die Stiftung frei.

Anlagestrategie

Das vorrangige Ziel der Vermögensanlage des Stiftungskapitals besteht darin, Erträge zur Erfüllung der satzungsgemäßen Stiftungszwecke zu erwirtschaften. Dabei ist ein angemessenes Verhältnis von Ertrag und Risiko zu gewährleisten. Es sollen Anlageformen gewählt werden, die ein hohes Maß an Sicherheit bieten sowie eine nachhaltige Rendite und eine möglichst planbare Ertragsausschüttung ermöglichen.

Hierbei darf in die folgenden Anlageklassen investiert werden:

  • Liquidität (Sichteinlagen, Tagesgelder, Fest – u Termingelder, Spareinlagen)
  • Fest – und Variabel verzinsliche Wertpapiere
  • Aktien und aktienähnliche Anlagen (max. 50%)
    (Einzelaktien, Aktienfonds, Indexzertifikate, Aktienanleihen, Exchange Traded Funds ETF)
  • Immobilienfonds (nach Einzelentscheidung im Vorstand)

Sichteinlagen, Tagesgelder, Termingelder sowie Spareinlagen dürfen nur auf Konten von Banken, öffentlich-rechtlich und anderen Kreditinstituten unterhalten werden, soweit die Institute Mitglied des Einlagesicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, des Einlagesicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen oder der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes Volks- und Raiffeisenbanken sind.

Anlagen in Fremdwährung können innerhalb festgelegter Grenzen abgeschlossen werden.
Die maximale Fremdwährungsposition soll 25% des verwalteten Vermögens nicht überschreiten.

Bei der Auswahl der Anlagen sind Klumpenrisiken zu vermeiden. Dieses gilt für Emittenten, Regionen, Branchen, Fremdwährungen und Fälligkeiten.

Ausgeschlossen sind Investments in Termingeschäfte und derivate Wertpapiere mit Hebelwirkung, in Wertpapiere, deren Hauptgeschäftsfelder im Bereich Rüstung, Tabak oder Glückspiel liegen.

Zuständigkeiten

Der Vorstand der Stiftung ist für die Vermögensverwaltung des Stiftungskapitals zuständig und verantwortlich. Der Vorstand berichtet regelmäßig auf den Vorstandssitzungen und im Kuratorium über die Wertentwicklung der Anlagen. Hierbei wird auch geprüft, ob Änderungsbedarf bei den Anlagen besteht.

Bei der Entscheidung bedient sich der Vorstand auch der besonderen Finanzexpertise einzelner Vorstands- und / oder Kuratoriumsvorstandsmitglieder.
Bei Bedarf kann der Vorstand einen Anlageausschuss berufen.

Inkrafttreten

Diese Anlage tritt nach Verabschiedung im Stiftungsvorstand und Stiftungskuratorium in Kraft.